1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel bzw. dem Gasthaus abgeschlossen werden. Sie können im Einzelfall durch ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB liegen im Rezeptionsbereich aus und werden dem Gast oder Auftraggeber gesondert ausgehändigt.
2. Abschluß des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit dem jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
Bei Hotelüberachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
3. Reservierungen
Werden Zimmer oder Leistungen des gastronomischen Bereiches auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Spreewaldhotel Raddusch ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer oder Leistungen verfügen. Reservierte und vom Spreewaldhotel Raddusch bestätigten Zimmer werden am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Spreewaldhotels Raddusch sind berechtigt, reservierte Zimmer am Anreisetag nach 17:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung am Abreisetag, ohne jeden Abzug und in bar oder per Verrechnungsscheck zur Zahlung fällig.
Wenn Sie es wünschen kann, einen Monat vor Anreise eine Depositzahlung von 50% des Gesamtpreises leisten. Zahlungsverzug mit auch einer Rechnung berechtigt dem Spreewaldhotel Raddusch, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen, Voraussetzung ist, daß die Spreewaldhotels Raddusch die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Friststellung und Hinweis der Folgen bewirkt.
5. Stornierungen / Stornogebühren
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Spreewaldhotels Raddusch angebotenen vertraglichen Leistungen, werden die bestellten, aber von dem Gast nicht angenommenen Leistungen (insbesondere Logis und Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen berechnet:
Preisänderungen bleiben vorbehalten.